Gemeinschaft | Verwaltung
Die gesetzlichen Regelungen der Gemeinschaft und der Verwaltung von Wohnungseigentum sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (und teilweise ergänzend im BGB) enthalten. Wesentliche Fragen klärt das Gesetz aber nicht eindeutig, deshalb spielt im Wohnungseigentumsrecht die Rechtssprechung eine entscheidende Rolle. Ihr obliegt es, die gesetzlichen Regelungen zu interpretieren, wenn Streit entsteht.
Im WEG-Recht ist es oft die Aufgabe der Gericht, Klarheit in die gesetzlichen Regelungen zu bringen – (c) Gerd Altmann /pixabay.com
Gemeinschaft
Die Vorschriften über die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind die §§ 10 – 19 WEG.
Verwaltung
Die Verwaltung der Wohnungseigentümer ist in den §§ 20 – 29 WEG geregelt.